Störfallinformation
gem. § 2, Zi. 6, lit. b der Störfallinformationsverordnung
BGBL 391/1994
Stand: Jänner 2016
A) Betreiber der Zentralen
Kläranlage mit einer bewilligten Rohzulauffracht von mehr als 50.000 EGW (BSB5):
Reinhaltungsverband
Steyr und Umgebung, Steinwändweg 82, 4407 Steyr
B) Geschäftseinteilung:
Geschäftseinteilung des RHV (Stand: Mitgliederversammlung vom 21.4.2015)
C) Beschreibung der Funktionsweise der Kläranlage:
Die Kläranlage des RHV Steyr
und Umgebung dient der mechanischen und biologischen Reinigung der Abwässer aus
dem Verbandsgebiet (Stadt Steyr, Marktgemeinden Garsten, Sierning, Wolfern,
Kronstorf, St. Peter in der Au und den Gemeinden Aschach/Steyr, Behamberg,
Dietach, Haidershofen, St. Ulrich).
Die Kläranlage ist in der
ersten Ausbaustufe für 120.000 EGW, bezogen auf die Abwassermenge und 140.000
EGW, bezogen auf die Verschmutzung (BSB5), ausgelegt, wobei der
Anschluss der Industrie berücksichtigt ist. Es besteht die Möglichkeit, die
Kläranlage um 50 % auf 180.000 EGW (Q) bzw. 210.000 EGW (BSB5)
auszubauen.
Die Abwässer aus dem
Verbandsgebiet gelangen nach Zusammenführung in einem Vereinigungsbauwerk
vorerst zur Regenentlastung, in der die Mischwassermengen, die über der
zweifachen Schmutzwassermenge + einfacher Fremdwassermenge (972 l/s)
hinausgehen, abgeworfen und einem Regenüberlaufbecken mit einem Volumen von 1920 m³ zugeleitet
werden. Dieses dient zur Entfernung von absetzbaren Grob- und Sinkstoffen aus
dem Mischwasser bei längerfristigen Regenereignissen. Das im Regenbecken
mechanisch gereinigte Abwasser wird der Enns, der gespeicherte Beckeninhalt der
Kläranlage, zugeleitet. Im Trockenwetterfall besteht die Möglichkeit, bei Zulauf
von Öl, Benzin, leichtflüchtigen Stoffen sowie hochkonzentrierten Abwässern zum
Schutz der Kläranlage, die Umleitung des Zuflusses in das Regenüberlaufbecken
vorzunehmen. Nach der Regenentlastung wird das Abwasser der zweistraßigen
Rechenanlage mit je einem Korbrechen (Spaltweite 10
mm) zugeführt, wo Grobstoffe entfernt werden.
Nach Durchfluss des zur
Mengenmessung dienenden Venturigerinnes gelangt das Abwasser in den
zweistraßigen belüfteten Sandfang (l = 36 m, Querschnittfläche je Sandfang 10
m²) mit integriertem Fettfang, in dem sowohl anorganische mineralische
Schwerstoffe, als auch Fette und Öle abgeschieden werden. Die Räumung des
Sand-Wassergemisches sowie des Schwimmschlammes erfolgt mittels
Zwillingssaugräumern mit getrennten Tauchmotorpumpen und getrennten
Schwimmschlammschildern.
Das Sand-Wassergemisch wird
der Sandwaschanlage im Rechengebäude zugeführt und der Schwimmschlamm wird über
den induktiven Durchflussmesser „Frischschlamm“ in die Voreindicker gepumpt. Allenfalls
zugeleitetes Öl kann in einer Ölwanne neben dem Sandfang aufgefangen werden.
Nach dem Sandfang wird das Abwasser der letzten Stufe der mechanischen
Reinigung den beiden Vorklärbecken (je 1375 m³) zugeführt. Dort werden
durch eine entsprechende Aufenthaltszeit die im Abwasser enthaltenen Fest- und
Schmutzstoffe zum Großteil sedimentiert und mit zwei Schildräumern in die
Schlammtrichter (3 je Becken) geschoben. Der Schwimmschlamm wird in zwei
Schlammschächte gefördert. Der Frischschlamm aus den 6 Schlammtrichtern wird
mittels Heberleitungen in die 2 Schlammschächte gefördert.
Anschließend erfolgt der
Frischschlammabzug über die induktive Durchflussmessung „Frischschlamm“ in die
Voreindicker.
Das mechanisch gereinigte
Abwasser wird in die biologische Reinigungsstufe, bestehend aus
Belebungsbecken, Nachklärbecken und Rücklaufschlammpumpwerk weitergeführt. In
den beiden Belebungsbecken (je 5100 m³) befindet sich die Mikroorganismenmasse,
der die organischen Schmutzstoffe im Abwasser als Nahrung dienen. Für
Lebenstätigkeit und Vermehrung benötigen die Mikroorganismen Sauerstoff, der
ihnen in den Belebungsbecken künstlich durch je
8 Rotoren, die einzeln je nach
Sauerstoffbedarf zuschaltbar sind, zugeführt. Die Belüftung sorgt auch für eine
intensive Durchmischung von Belebtschlamm und Abwasser und verhindert ein
Absetzen der Mikroorganismen. Zusätzlich befinden sich in Beckenbodennähe
Flügel, die für eine Durchmischung im unteren Bereich sorgen. In den
Belebungsbecken erfolgt eine simultane Stickstoffentfernung. In den beiden
Nachklärbecken (je 7655 m³) wird der Belebtschlamm durch Absetzen von nunmehr
biologisch gereinigtem Abwasser getrennt. Durch Zusammenschluss zu größeren
Bakterienflocken sinkt der Belebtschlamm zur Sohle des Nachklärbeckens ab und
wird durch einen Rundräumer mit Boden- und Schwimmschlammschild zum
Mitteltrichter gefördert und von dort über das Rücklaufschlammpumpwerk (3 Schneckenpumpen) wieder dem Belebungsbecken
zugeführt. In den Rücklaufschlamm wird auch das zur Phosphatfällung nötige
Fällungsmittel zu dosiert. Ein Teil der Bakterienmasse, der für die
Abwasserreinigung nicht mehr benötigt wird, wird als „Überschussschlamm“
abgezogen und mit dem Schwimmschlamm den Voreindickern zugeführt. Über die
Ablaufrinne des Nachklärbeckens und dem Ablaufmessschacht wird das gereinigte
Abwasser in die Enns (Vorfluter) abgeleitet.
Der im Vorklärbecken
anfallende „Primärschlamm“ wird zur Erhöhung des Feststoffgehaltes und zur Verringerung der
Menge in den Voreindicker (445 m³) gepumpt. Im Voreindicker erfolgt die
Eindickung des Frischschlammes durch das umlaufende Krählwerk. An diesem
Krählwerk sind Boden- und Schwimmschlammschilder zur Schlammräumung angebracht.
Der Abzug des eingedickten Frischschlammes erfolgt vom Schlammtrichter über die
Frischschlammleitungen zu den zwei Faultürmen. Das Trübwasser wird über
Beckenumlauf eingehängte Ablaufrinnen in die, an die Eindicker angebauten Trübwasserschächte
und von dort in das Zulaufgerinne vor dem Sandfang eingeleitet. Der
Schwimmschlamm aus der Nachklärung wird über Kettenräumer zu einem
Abzugsschacht gebracht, statisch entwässert und ebenfalls dem Faulturm
zugeführt.
Das Trübwasser gelangt in das Zulaufgerinne. In den beiden Faultürmen wird der entwässerte Schlamm durch mikrobielle
Abbauprozesse um etwa 1/3 verringert. Dieser Abbau wird durch Anaerobier
durchgeführt, die als Energie für ihre Lebensvorgänge Wärme benötigen. Die
Heizung erfolgt über zwei außenliegende Wärmetauscher, die im Gegensystem auf
der Schlammseite von den Frischschlammpumpen bzw. von den Umwälzschlammpumpen
beschickt werden. Die Zufuhr der Heizenergie erfolgt durch die Abwärmenutzung
des Gasmotors, sowie von den zwei Heizkesseln mit Gasbetrieb. Die innere
Umwälzung und Schwimmschlammzerstörung erfolgt durch mechanische Umwälzung mit
einem Steigrohr mit aufgesetztem Schwimmschlammzerstörer, die äußere Umwälzung
wird mit vier Umwälzschlammpumpen, die im Keller des Betriebsgebäudes I
aufgestellt sind, durchgeführt. Der ausgefaulte, stabilisierte Schlamm wird
über Steigrohre in die Schlammschächte an den Faultürmen zur weiteren
Volumsreduktion dem Nacheindicker (445 m³) zugeführt. Die Funktionsweise des
Nacheindickers entspricht der, der Voreindicker, nur wird der Faulschlamm der
Schlammentwässerungsanlage (zwei Dekanter) zugeführt. Das anfallende Trübwasser
wird über je drei Trübwasserpfeifen in Trübwasserschächte bei der Beschickung
mit Frischschlamm abgeleitet und über die Trübwasserleitung in das
Zulaufgerinne vor dem Sandfang eingeleitet.
Als Stoffwechselprodukt der
Faulbakterien fällt hochwertiges Methangas an. Dieses wasserdampfgesättigte
Faulgas wird über die Gasanfallsmessung dem Gasbehälter zugeführt.
Dabei handelt es sich um einen
Trockengasbehälter mit 1500 m³ Speicherinhalt. Die Schaltung des Gasmotors,
welcher sich im Betriebsgebäude I befindet, sowie der Heizungsbrenner, erfolgt
in Abhängigkeit vom Füllstand des Gasbehälters. Die Zündung der Gasfackel
erfolgt ebenfalls in Abhängigkeit vom Füllstand des Gasbehälters automatisch,
und zwar vor Überfüllung des Gasbehälters.
Im Betriebsgebäude I sind alle für den Betrieb der Kläranlage
notwendigen Räume sowie Sozialräume, die Werkstätte, eine Garage und der
Gasmotorenraum untergebracht.
Die Schwarz/Weißräume sowie
ein Chemikalienlager und Öllager befinden sich im Betriebsgebäude III.
Das Areal der Kläranlage ist
mit einer Schmalwand umschlossen. Der Grundwasserspiegel innerhalb der
Schmalwand wird permanent abgesenkt, um das Auftreiben von leerstehenden Becken
(insbesondere das Regenrückhaltebecken bei Trockenwetter) zu verhindern und dient
diese auch zum Schutz des Grundwassers bei eventuellen baulichen Gebrechen,
z.B. undichte Becken, Leitungsbruch usw. Die gesamte Kläranlage liegt im
Schongebiet der TWVA des Wasserverbandes „Region Steyr“.
Im Bereich zwischen Einfahrtstor und Eindicker besteht
das Betriebsgebäude II, in dem die Schlammübernahmestelle, sowie die Schlammentwässerungsanlage
untergebracht sind. Im Erdgeschoss ist weiters das Labor und darüber liegend ein
Büroraum, Sitzungs- bzw. Schulungsraum situiert.
D) Beschreibung der örtlichen Lage:
Die Zentrale Kläranlage liegt
im Bereich des Steinwändweges Nr. 82 und sind hier im wesentlichen die
Liegenschaften 1167/2, 1163/2, 1163/3, alle KG Gleink, Stadt Steyr, betroffen.
Das gesamte Areal der Kläranlage liegt im Grundwasserschongebiet der
Trinkwasserversorgungsanlage des Wasserverbandes „Region Steyr“. Unmittelbar an
das Kläranlagengelände - dieses liegt linksufrig - grenzt das öffentliche Gewässer
- Enns-Fluss - an und dient dieses als Vorfluter der Kläranlage. In
unmittelbarer Nähe der ARA befinden sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, eine
Tennisanlage sowie der Reitclub Steyr. In einer Entfernung von mehr als 250 m,
und zwar in Richtung Nordwest bis West befinden sich Einfamilienhäuser. Die
Wohnhäuser rechts der Enns liegen ungefähr in einer Entfernung von 350 m, und
zwar in südöstlicher Richtung. In direkter östlicher Richtung liegt die
Verbauung etwa 1,4 km entfernt, ebenfalls rechts der Enns.
E) Wettersituation:
Im Raum Steyr herrscht zum
überwiegenden Teil Westwetterlage und ist daher die nächstgelegene Siedlung in
östlicher Richtung ca. 1,4 km von der Kläranlage entfernt. Lediglich an wenigen
Tagen herrscht eine Ostwetterlage vor und liegt hier die Siedlung am
Steinwändweg, wie vor erwähnt, in einer Entfernung von ca. 250 m.
F) Grundwasserverhältnisse:
Über das Einzugsgebiet der
TWVA des Wasserverbandes „Region Steyr“ bestehen umfangreiche Detailunterlagen.
Im Bereich der Kläranlage fällt der Grundwasserstauer „Schlier“ vom Enns-Fluss
in nordwestlicher Richtung in das Landesinnere ab. Das gesamte Areal der
Kläranlage ist mit einer Schmalwand umschlossen und wird eine permanente
Grundwasserabsenkung durchgeführt.
G) Hochwassersituation:
Das Areal der Kläranlage liegt
hochwasserfrei. Der Enns-Fluss liegt hier bereits im Staubereich des
Kraftwerkes Staning. Bei Hochwasser wird lediglich der Kläranlagenablauf
eingestaut und wird dadurch die Funktionsweise der Kläranlage nicht
beeinträchtigt.
H) Energieversorgung:
a)
Fremdenergie:
Die Kläranlage wird über einen eigenen Trafo auf dem Kläranlagengelände
eingespeist. Dieser Trafo steht im Eigentum der Energie AG Oberösterreich und
wird dieser wahlweise vom Umspannwerk Steyr-Nord bzw. von der Versorgungsseite
Haidershofen angespeist (Umschaltung erfolgt im Trafo nächst dem Bauernhaus
Auer, Steinwändweg Nr. 66). Darüber hinaus wird die Kläranlage mit Erdgas
versorgt und besteht auf dem Areal der Kläranlage eine Gasreduzierstation.
Es bestehen entsprechende Verträge mit dem Netzbetreiber Energie AG
Oberösterreich und dem Stromlieferanten Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH
& Co KG (jeweils bzw. Rechtsnachfolger).
b)
Eigenenergie:
Faulgas aus dem Faulprozess des Klärschlammes mit einem CH4-Gehalt
von etwa 70 % wird mittels Blockheizkraftwerk zu Strom bzw. Wärme verarbeitet.
Nebst dem Blockheizkraftwerk wird auf dem Areal der Kläranlage seit Mai
2014 eine Photovoltaikanlage mit 400 kWp betrieben. Der erzeugte Strom wird auf
der Anlage direkt verwertet.
c) Überschussenergie:
elektrische Überschussenergie wird über eine Synchronisiereinrichtung
direkt in das Netz der Energie AG Oberösterreich eingespeist. Diesbezüglich
besteht ein Stromlieferübereinkommen mit der Verbund Austrian Power Grid.
I) Wasserversorgung:
a)
Fremdversorgung:
Die Kläranlage ist an die Trinkwasserleitung des öffentlichen
Wasserleitungsanschlusses der Stadt Steyr angeschlossen. In unmittelbarer Nähe
des Hauptbrunnens befindet sich ein Hydrant.
b)
Eigenversorgung:
Infolge der permanent durchgeführten Grundwasserabsenkung wird eine
Nutzwasserbrunnenanlage betrieben. Das entnommene Wasser wird für Reinigungszwecke
und gegebenenfalls zu Löschzwecken usw. verwendet.
J) Gas- und Feuermeldesystem:
a)
Gasmeldesystem:
In sämtlichen gasgefährdeten Räumen befinden sich Gasspürköpfe. Anfallende Alarme werden über die zentrale
Gaswarnstation in das Prozessleitsystem und die SPS eingebunden. Im Störfall
erfolgen entsprechende Alarmierungen mittels SMS. Diesbezüglich wird auf den
Alarmplan verwiesen.
Im Zuge der
Evaluierung wurde ein Explosionsschutzdokument erstellt. Die dazugehörenden Ex-Zonen-Pläne sind bei den
Gefahrenbereichen ausgehängt. Die Ex-Zonenpläne liegen auch gesammelt bei der
Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung und der FF Steyr auf.
b)
Feuermeldesystem:
Im Betriebsgebäude befindet sich ein dem Stand der Technik
entsprechendes Feuermeldesystem. Die
Alarmmeldungen werden sowohl akustisch als auch optisch angezeigt. In Zeiten,
in denen die Kläranlage nicht besetzt ist, erfolgt die Alarmmeldung über SMS an
den Bereitschaftsdienst der Kläranlage bzw. direkt über eine eigene
Alarmleitung an die Feuerwehr. Auf den Alarmplan wird auch hier verwiesen.
Die diesbezüglichen
Brandschutzpläne sind in sämtlichen Bereichen ausgehängt und liegen
diese gesammelt bei der Betriebsleitung, der Geschäftsführung und der FF Steyr
auf.
K) Außenwirksames Gefährdungspotential:
a)
Einleitung feuergefährlicher und explosiver Stoffe über die Kanalisation
b) Einleitung von wassergefährdenden Stoffen über die Kanalisation in
die Kläranlage und in weiterer Folge in
den Vorfluter (dies, wenn anlagetechnisch
keine Möglichkeiten mehr zur Hintanhaltung von Einleitungen in den Vorfluter
gegeben sind)
c)
Einleitung von radioaktiven Stoffen über die Kanalisation
d) Brand im
Bereich der Zentralen Kläranlage mit eventueller Explosionsgefahr
e) Austritt
von Faul-, Deponie- bzw. Erdgas und damit verbunden Explosionsgefahr
zu a) bis
e): auf die Festlegungen im
Alarmplan wird verwiesen.
L) Alarmplan:
Für die Kläranlage sowie alle
übrigen Anlageteile des RHV existiert ein Alarmplan, wobei dieser mit dem
Amtsinspektorat des Magistrates der Stadt Steyr, den Bezirksverwaltungsbehörden,
der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr, dem Roten Kreuz, der Bundespolizeidirektion
Steyr, dem Arbeitsinspektorat usw. abgesprochen ist. Der Alarmplan besteht aus
den Checklisten, getrennt nach Gefahrenursachen und jeweiligem Zeitpunkt
(innerhalb/außerhalb der Normaldienstzeit), den Anlagebeschreibungen in
gestraffter Form, den Sicherheitsdatenblättern, Bedienungs- und
Wartungsvorschriften und dem Telefonregister.
M) Sicherheitseinrichtungen:
Vor dem Einfahrtstor zur
Kläranlage befindet sich die Alarm-, Sicherheits- und Infowand. Im
Normalbetrieb wird auf der Infowand für Passanten interessante Informationen
auf einem Bildschirm dargestellt. Im Alarmfall wird der jeweils anstehende
Alarm (Brand- oder Gasalarm) durch Aufleuchten der entsprechenden Warnlampe
visualisiert. In der Alarmwand befindet sich ein Gerätekasten, in dem alle
relevanten Sicherheitsgeräte wie Gaswarngerät, explosionsgeschützte Funkgeräte,
ex-geschützte Handlampe, Brandschutz- und Ex-Zonenpläne.
Im Falle eines Gasalarmes
schaltet der Bildschirm automatisch auf ein Anlagenschaubild um, in dem
sämtliche Gasmelder eingezeichnet sind. Derjenige Melder, der angeschlagen hat
wird zusätzlich gesondert visualisiert.
Die Brandmeldungen der
einzelnen Melder sind über das Feuerwehrbedienfeld im Gerätekasten auszulesen.
Durch die
Sicherheitseinrichtungen in der Alarm-, Sicherheits- und Infowand ist es möglich,
eine Einsatzbesprechung ohne Betreten des Gefahrenbereiches zu ermöglichen.
a) pH-Kontrolle
Im Zulauf zur Kläranlage, und zwar unmittelbar vor dem Rechengebäude
befindet sich ein selbstregistrierendes pH-Messgerät deren Ausgangssignale in
die SPS bzw. in das Fernwirksystem eingebunden sind. Bei Über- bzw.
Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte wird automatisch Alarm ausgelöst.
b) Gaswarngeräte
b1) stationäre Geräte:
diesbezüglich
wird auf Punkt J a) verwiesen.
Bei Alarmauslösung wird die Gaszufuhr durch Magnetventile automatisch
unterbrochen. Ebenso erfolgt eine Stromlosschaltung nach einer Reaktionszeit
von derzeit 5 Minuten.
b2) tragbare Geräte:
Auf der Kläranlage befinden sich im Alarmkasten sowie im Eingangsbereich
des Betriebsgebäudes I mobile Gaswarngeräte. Hiebei handelt es sich um
Mehrfachmessgeräte (explosive Gase, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff und
Kohlendioxyd).
c) Handscheinwerfer in EX-Ausführung
c1) Handscheinwerfer befinden sich im Vorraum zur Schaltwarte, in der
Werkstätte und in den RHV-Fahrzeugen sowie in der Alarm-, Sicherheits- und
Infowand.
c2) Das Betriebspersonal verfügt über Taschenlampen in Ex-Ausführung.
d) Sicherungsleinen, Hosenträgergurte usw.
Sicherungsleinen, Hosenträgergurte mit Nackensicherung, Sicherungsleinen
mit Fallstopp usw. befinden sich im Vorraum zur Schaltwarte bzw. in der
Werkstätte und in den RHV-Fahrzeugen.
e) Schutzhelme
Schutzhelme sind in ausreichender Anzahl zu Verfügung.
f) Einstiegshilfen
Im Vorraum zur Schaltwarte sowie in den Kanalräumfahrzeugen befinden
sich Einstiegshilfen. (Fluchtretter)
g) Maßnahmen gegen Ertrinken
g1) bauliche Maßnahmen:
Entsprechende
Sicherungseinrichtungen, wie Geländer usw., sind vorhanden.
g2) sonstige Maßnahmen:
In Gefährdungsbereichen sind Schwimmhilfen, wie Rettungsweste anzulegen
bzw. sind die Personen mittels Sicherungsleinen entsprechend zu sichern.
Darüber hinaus befindet sich im Vorraum zur Schaltwarte ein Rettungsring.
h) Elektroschutzausrüstung
Für die Betätigung des Hauptleistungsschalters bestehen die
entsprechenden Sicherheitsanweisungen und befinden sich im Schaltraum ein
Schutzhelm mit Visier sowie Schutzhandschuhe.
i) Feuerlöschhilfen
Handfeuerlöscher sind in ausreichender Anzahl in den Gefährdungsbereichen
an leicht zugänglicher Stelle montiert. Darüber hinaus befindet sich in jedem
Fahrzeug ebenfalls ein Handfeuerlöscher.
j) Erste-Hilfe-Einrichtungen
Erste-Hilfe-Kästen mit Arm- und Beinschienen, Verbandsmaterial usw. sind
in ausreichender Anzahl vorhanden und auch eine Tragbahre ist im Vorraum zur
Schaltwarte deponiert.
Im Vorraum zur Schaltwarte ist auch ein Defibrillator
untergebracht.
N) Überwachung des Abwasserzu- und -ablaufes, Vorfluter:
a) Eigenüberwachung
Das zur Kläranlage fließende
Abwasser wird permanent überwacht. Sowohl im Zulauf als auch im Ablauf der
Kläranlage befinden sich mengenproportionale Probennehmer und werden täglich
die entsprechenden Analysen im Rahmen der Eigenüberwachung durchgeführt.
b) Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung wird im
Rahmen der gesetzlichen Auflagen durchgeführt, wobei zusätzlich einmal jährlich
ein Tagesgang des Kläranlagenablaufes erstellt wird.
In regelmäßigen, von der
Behörde vorgeschriebenen Intervallen, werden die Auswirkungen auf den Vorfluter
(Gewässergütebeurteilung) untersucht.
Außerdem erfolgen laufende
Kontrollen durch das Amt der OÖ LaReg, Gewässerschutzabteilung.
O) Schlammentwässerung:
Die Schlammentwässerungsanlage
des RHV befindet sich auf dem Areal der zentralen Kläranlage. Der aus den
Faultürmen abgezogene und in einem Nacheindicker statisch entwässerte
Faulschlamm wird mittels zweier Dekanter auf eine Trockensubstanz von ca. 27 % gebracht.
Der entwässerte Klärschlamm wird sodann der Kompostierung bzw. der
landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die dazu erforderlichen
Eignungsbescheinigungen liegen vor.
P) Bewilligungen:
a) wasserrechtliche Bewilligungen:
Genehmigung der Satzungen |
Bescheid des LH von OÖ vom
2.3.76, Wa-302/3-76 |
Generelles Projekt des RHV |
Bescheid des LH von OÖ vom
12.3.76, Wa-1486/1-76 |
Detailprojekt ZKA, 1.
Ausbaustufe |
Bescheid des LH von OÖ vom
27.5.80, Wa-1464/4-80 |
ZKA, wr. Kollaudierung |
Bescheid des LH von OÖ vom
16.12.88, Wa-3208/4-80 |
Schlammentwässerungsanlage |
Bescheid des LH von OÖ vom
21.2.85, Wa-142/1-85 |
ZKA, Wasserbuchbescheid |
Bescheid des LH von OÖ vom
16.2.89, Wa-990/3-89 |
SEA, wr. Kollaudierung |
Bescheid des LH von OÖ vom
8.6.89, Wa-3185/4-88 |
ZKA wr. Kollaudierung und wr. Bew. Nutzwasserbrunnen |
Bescheid des LH von OÖ vom
8.5.90, Wa-200217/4-90 |
SEA, Konsensantrag für die
Ableitung von Filtrat- und Deponie-sickerwasser |
Bescheid des LH von OÖ vom
21.9.92, UR-300344/7-92 |
ZKA, Fremdschlammeinbringung
wr. Bewilligung u.
Überprüfung |
Bescheid des LH von OÖ vom
15.12.92, Wa-200217/33-92 |
SEA, Wiederverleihung für gefährliche
Wasserinhaltsstoffe Bis 30.09.2002 |
Bescheid des LH von OÖ vom
21.7.97, UR-300344/19-97 |
ZKA, Anpassung an den Stand
der Technik und Adaptierungsmaßnahmen, wr. Bewilligung |
Bescheid des LH von OÖ vom
12.8.98, Wa-200217/96-98 |
--“-- wr. Überprüfung |
Bescheid des LH von OÖ vom
11.6.03, Wa-200217/141-03 |
ZKA, Neufestsetzung der
Wassermengen, 1. BA |
Bescheid des LH von OÖ vom
11.8.03, Wa-200217/143-03 |
Nutzwasserversorgung ARA, Ennswasserentnahme
wr. Bew. |
Bescheid des LH von OÖ vom
10.11.05, Wa-204409/13-2005 |
RHV Satzungen letztgültige Änderung |
Bescheid des LH von OÖ vom
12.1.06, Wa-700056/134-2006 |
Erweiterung der
Klärschlammbehandl., Verl. d. Bauvollendungsfrist bis 31.12.10 |
Bescheid vom 24.4.06, Wa-203965/22-2006 |
Satzungsänderung Wartung von Ortskanälen |
Bescheid des LH von OÖ vom
30.1.07, Wa-700056/142-2007 |
Bau BG III und Umbau BG I, Schongebiet |
Bescheid des LH von OÖ vom 3.4.07, Wa-7/07 |
Nutzwasserversorgung,
Ennswasserentnahme, Wr. Koll. |
Bescheid des LH von OÖ vom 21.11.07, Wa-204409/22-2007 |
WR-Koll. BG III und Umbau BG
I |
Bescheid des LH von OÖ vom 17.10.98, Wa-7/07 |
Festl. e. Einleitmenge bei
Einl. v. Orts-kanälen in Verbandsanlage, WR-Erlass |
Bescheid des LH von OÖ vom 10.6.10, Wa-2010-000002-304 |
Satzungsänderungen |
Bescheid des LH von OÖ vom 17.5.11, Wa-2011-700056/177 |
2. Ausbaustufe
Neufestsetzung des Maßes der Wasserbenutzung |
Bescheid des LH von OÖ vom 25.8.11, Wa-2011-200217/196 |
Errichtung einer Schlamment-wässerungsanlage,
Anpassung an den Stand der Technik |
Bescheid des LH von OÖ vom 31.10.13, Wa-2013-205073/4 |
b) Wasserbuch
Evidenzblatt |
Magistrat
Steyr, Postzahl
402/0170 |
c) sonstige Bewilligungen
ZKA, naturschutzrechtliche Bewilligung |
Bescheid Magistrat Steyr vom
15.7.80, Agrar-3728/80 |
OKA Stromversorgung ZKA
energierechtliches Bewilligungs- und Prüfungsverfahren |
Bescheid OÖ LaReg vom
12.10.85, En-4113/2-92 |
gasrechtliche Bewilligung |
Bescheid Magistrat Steyr vom
29.5.84, En-1600/84 |
Errichtung einer
Aufzugsanlage, baubehördliche Bewilligung |
Bescheid Magistrat Steyr vom
21.11.85, Bau 6-1782/76 |
Errichtung einer
Aufzugsanlage; Benützungsbewilligung |
Bescheid Magistrat Steyr vom
23.7.85, Bau 6-1782/76 |
Arbeitsstättenbewilligung |
Bescheid Magistrat Steyr v.
23.10.98, GeBA-32/97 |
Arbeitsstättenbewilligung Änderungen |
Bescheid Magistrat Steyr v.
13.08.99, GeBA-32/97 Bescheid Magistrat Steyr vom 7.4.2011, GeBA-32/1997 |
Giftbezugslizenz |
Bestätigung des Amtes der OÖ
LaReg, Wasserrechtsabteilung vom 12.8.2015, gültig bis 11.10.2020 |
Elektrizitätsrechtl. Bew. für
BHKW-Neu |
Bescheid OÖ LaReg vom
26.5.03, EnRo-103354/26-03 |
Deponie-/Klärgas-Öko-Stromanlage |
Bescheid OÖ LaReg vom
6.6.03, EnRo-104320/3-03 |
Abänderung der
Arbeitsstättenbew., Aufhebung der Aufträge 4 u. 5 d. Bescheids von 13.8.1999 |
Bescheid OÖ LaReg vom 7.4.11, GeBA-32/1997 |
Errichtung Gebäude für
Schlammentwässerungsanlage inkl. Flugdach |
Bescheid Magistrat Steyr vom
2.8.13, Bau H-113/2013 |
RHV Steyr u. U., Ansuchen um
Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage; Stadtgemeinde Steyr;
elektrizitätsrechtliches Errichtungs- und Betriebsbewilligungsverfahren |
Bescheid OÖ LaReg vom 25.4.14, AUWR-2014-39125/9# EnRo-124335-2014 |
Q) Information der Behörden und der Öffentlichkeit:
a) Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr
sowie bei Zulauf explosiver Stoffe
im Abwasser wird die allenfalls betroffene Öffentlichkeit durch die Freiwillige
Feuerwehr der Stadt Steyr bzw. die Exekutive entsprechend verständigt. Dies geschieht mittels Einsatzfahrzeugen, die die betroffenen Gebiete
befahren und über Lautsprecherdurchsagen die Bevölkerung
über die möglichen Gefahren und die zu setzenden
Verhaltensmaßnahmen informieren. Im Katastrophenfall ist die Bevölkerung auch
aufgerufen, die Radiogeräte anzustellen, zumal über die Regionalprogramme des
Rundfunks entsprechende Durchsagen durchgegeben werden.
Die
wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind:
Im
Brandfall: Türen und Fenster
verschlossen halten.
Bei
Explosionsgefahr: Fenster und Türen öffnen und
Bereiche in den Wohnungen bzw. Häusern aufsuchen, die einen Schutz vor
eventueller Splitterwirkung bieten.
b) Ein Kurzauszug der Störfallinformation sowie die wesentlichsten Zu- und
Ablaufwerte der Kläranlage sind im Schaukasten auf dem Areal der ARA (entlang
des Wanderweges unmittelbar neben dem Ennsfluß) ausgehängt.
c)
Information im Wege des Amtsblattes der Stadt Steyr alle 5 Jahre.
d) Laufend Abhaltung von Führungen.
e) Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, nach telefonischer
Vereinbarung, detaillierte Auskünfte über die Störfallinformation bzw. die Betriebsdaten
der Kläranlage zu erhalten. Diesbezüglich ist das Einvernehmen mit der
technischen Geschäftsführung des RHV herzustellen.
f) Laufende Mitteilung der Betriebswerte an die Wasserrechtsbehörde
(Landeshauptmann von OÖ) – monatlich.
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