Störfallinformation

gem. § 2, Zi. 6, lit. b der Störfallinformationsverordnung

BGBL 391/1994

Stand: Jänner 2016

 

 

A) Betreiber der Zentralen Kläranlage mit einer bewilligten Rohzulauffracht von mehr als 50.000 EGW (BSB5):

 

Reinhaltungsverband Steyr und Umgebung, Steinwändweg 82, 4407 Steyr

 

 

B) Geschäftseinteilung:

 

Geschäftseinteilung des RHV (Stand: Mitgliederversammlung vom 21.4.2015)

 

 

C) Beschreibung der Funktionsweise der Kläranlage:

 

Die Kläranlage des RHV Steyr und Umgebung dient der mechanischen und biologischen Reinigung der Abwässer aus dem Verbandsgebiet (Stadt Steyr, Marktgemeinden Garsten, Sierning, Wolfern, Kronstorf, St. Peter in der Au und den Gemeinden Aschach/Steyr, Behamberg, Dietach, Haidershofen, St. Ulrich).

Die Kläranlage ist in der ersten Ausbaustufe für 120.000 EGW, bezogen auf die Abwassermenge und 140.000 EGW, bezogen auf die Verschmutzung (BSB5), ausgelegt, wobei der Anschluss der Industrie berücksichtigt ist. Es besteht die Möglichkeit, die Kläranlage um 50 % auf 180.000 EGW (Q) bzw. 210.000 EGW (BSB5) auszubauen.

 

Die Abwässer aus dem Verbandsgebiet gelangen nach Zusammenführung in einem Vereinigungsbauwerk vorerst zur Regenentlastung, in der die Mischwassermengen, die über der zweifachen Schmutzwassermenge + einfacher Fremdwassermenge (972 l/s) hinausgehen, abgeworfen und einem Regenüberlaufbecken  mit einem Volumen von 1920 m³ zugeleitet werden. Dieses dient zur Entfernung von absetzbaren Grob- und Sinkstoffen aus dem Mischwasser bei längerfristigen Regenereignissen. Das im Regenbecken mechanisch gereinigte Abwasser wird der Enns, der gespeicherte Beckeninhalt der Kläranlage, zugeleitet. Im Trockenwetterfall besteht die Möglichkeit, bei Zulauf von Öl, Benzin, leichtflüchtigen Stoffen sowie hochkonzentrierten Abwässern zum Schutz der Kläranlage, die Umleitung des Zuflusses in das Regenüberlaufbecken vorzunehmen. Nach der Regenentlastung wird das Abwasser der zweistraßigen Rechenanlage mit je einem Korbrechen (Spaltweite 10 mm) zugeführt, wo Grobstoffe entfernt werden.

Nach Durchfluss des zur Mengenmessung dienenden Venturigerinnes gelangt das Abwasser in den zweistraßigen belüfteten Sandfang (l = 36 m, Querschnittfläche je Sandfang 10 m²) mit integriertem Fettfang, in dem sowohl anorganische mineralische Schwerstoffe, als auch Fette und Öle abgeschieden werden. Die Räumung des Sand-Wassergemisches sowie des Schwimmschlammes erfolgt mittels Zwillingssaugräumern mit getrennten Tauchmotorpumpen und getrennten Schwimmschlammschildern.

 

Das Sand-Wassergemisch wird der Sandwaschanlage im Rechengebäude zugeführt und der Schwimmschlamm wird über den induktiven Durchflussmesser „Frischschlamm“ in die Voreindicker gepumpt. Allenfalls zugeleitetes Öl kann in einer Ölwanne neben dem Sandfang aufgefangen werden. Nach dem Sandfang wird das Abwasser der letzten Stufe der mechanischen Reinigung den beiden Vorklärbecken (je 1375 m³) zugeführt. Dort werden durch eine entsprechende Aufenthaltszeit die im Abwasser enthaltenen Fest- und Schmutzstoffe zum Großteil sedimentiert und mit zwei Schildräumern in die Schlammtrichter (3 je Becken) geschoben. Der Schwimmschlamm wird in zwei Schlammschächte gefördert. Der Frischschlamm aus den 6 Schlammtrichtern wird mittels Heberleitungen in die 2 Schlammschächte gefördert.

Anschließend erfolgt der Frischschlammabzug über die induktive Durchflussmessung „Frischschlamm“ in die Voreindicker.

Das mechanisch gereinigte Abwasser wird in die biologische Reinigungsstufe, bestehend aus Belebungsbecken, Nachklärbecken und Rücklaufschlammpumpwerk weitergeführt. In den beiden Belebungsbecken (je 5100 m³) befindet sich die Mikroorganismenmasse, der die organischen Schmutzstoffe im Abwasser als Nahrung dienen. Für Lebenstätigkeit und Vermehrung benötigen die Mikroorganismen Sauerstoff, der ihnen in den Belebungsbecken künstlich durch je   8 Rotoren, die einzeln je nach Sauerstoffbedarf zuschaltbar sind, zugeführt. Die Belüftung sorgt auch für eine intensive Durchmischung von Belebtschlamm und Abwasser und verhindert ein Absetzen der Mikroorganismen. Zusätzlich befinden sich in Beckenbodennähe Flügel, die für eine Durchmischung im unteren Bereich sorgen. In den Belebungsbecken erfolgt eine simultane Stickstoffentfernung. In den beiden Nachklärbecken (je 7655 m³) wird der Belebtschlamm durch Absetzen von nunmehr biologisch gereinigtem Abwasser getrennt. Durch Zusammenschluss zu größeren Bakterienflocken sinkt der Belebtschlamm zur Sohle des Nachklärbeckens ab und wird durch einen Rundräumer mit Boden- und Schwimmschlammschild zum Mitteltrichter gefördert und von dort über das Rücklaufschlammpumpwerk                 (3 Schneckenpumpen) wieder dem Belebungsbecken zugeführt. In den Rücklaufschlamm wird auch das zur Phosphatfällung nötige Fällungsmittel zu dosiert. Ein Teil der Bakterienmasse, der für die Abwasserreinigung nicht mehr benötigt wird, wird als „Überschussschlamm“ abgezogen und mit dem Schwimmschlamm den Voreindickern zugeführt. Über die Ablaufrinne des Nachklärbeckens und dem Ablaufmessschacht wird das gereinigte Abwasser in die Enns (Vorfluter) abgeleitet.

Der im Vorklärbecken anfallende „Primärschlamm“ wird zur Erhöhung des Feststoffgehaltes und zur Verringerung der Menge in den Voreindicker (445 m³) gepumpt. Im Voreindicker erfolgt die Eindickung des Frischschlammes durch das umlaufende Krählwerk. An diesem Krählwerk sind Boden- und Schwimmschlammschilder zur Schlammräumung angebracht. Der Abzug des eingedickten Frischschlammes erfolgt vom Schlammtrichter über die Frischschlammleitungen zu den zwei Faultürmen. Das Trübwasser wird über Beckenumlauf eingehängte Ablaufrinnen in die, an die Eindicker angebauten Trübwasserschächte und von dort in das Zulaufgerinne vor dem Sandfang eingeleitet. Der Schwimmschlamm aus der Nachklärung wird über Kettenräumer zu einem Abzugsschacht gebracht, statisch entwässert und ebenfalls dem Faulturm zugeführt.

Das Trübwasser gelangt in das Zulaufgerinne. In den beiden Faultürmen wird der entwässerte Schlamm durch mikrobielle Abbauprozesse um etwa 1/3 verringert. Dieser Abbau wird durch Anaerobier durchgeführt, die als Energie für ihre Lebensvorgänge Wärme benötigen. Die Heizung erfolgt über zwei außenliegende Wärmetauscher, die im Gegensystem auf der Schlammseite von den Frischschlammpumpen bzw. von den Umwälzschlammpumpen beschickt werden. Die Zufuhr der Heizenergie erfolgt durch die Abwärmenutzung des Gasmotors, sowie von den zwei Heizkesseln mit Gasbetrieb. Die innere Umwälzung und Schwimmschlammzerstörung erfolgt durch mechanische Umwälzung mit einem Steigrohr mit aufgesetztem Schwimmschlammzerstörer, die äußere Umwälzung wird mit vier Umwälzschlammpumpen, die im Keller des Betriebsgebäudes I aufgestellt sind, durchgeführt. Der ausgefaulte, stabilisierte Schlamm wird über Steigrohre in die Schlammschächte an den Faultürmen zur weiteren Volumsreduktion dem Nacheindicker (445 m³) zugeführt. Die Funktionsweise des Nacheindickers entspricht der, der Voreindicker, nur wird der Faulschlamm der Schlammentwässerungsanlage (zwei Dekanter) zugeführt. Das anfallende Trübwasser wird über je drei Trübwasserpfeifen in Trübwasserschächte bei der Beschickung mit Frischschlamm abgeleitet und über die Trübwasserleitung in das Zulaufgerinne vor dem Sandfang eingeleitet.

Als Stoffwechselprodukt der Faulbakterien fällt hochwertiges Methangas an. Dieses wasserdampfgesättigte Faulgas wird über die Gasanfallsmessung dem Gasbehälter zugeführt.

Dabei handelt es sich um einen Trockengasbehälter mit 1500 m³ Speicherinhalt. Die Schaltung des Gasmotors, welcher sich im Betriebsgebäude I befindet, sowie der Heizungsbrenner, erfolgt in Abhängigkeit vom Füllstand des Gasbehälters. Die Zündung der Gasfackel erfolgt ebenfalls in Abhängigkeit vom Füllstand des Gasbehälters automatisch, und zwar vor Überfüllung des Gasbehälters.

Im Betriebsgebäude I  sind alle für den Betrieb der Kläranlage notwendigen Räume sowie Sozialräume, die Werkstätte, eine Garage und der Gasmotorenraum untergebracht.

Die Schwarz/Weißräume sowie ein Chemikalienlager und Öllager befinden sich im Betriebsgebäude III.

Das Areal der Kläranlage ist mit einer Schmalwand umschlossen. Der Grundwasserspiegel innerhalb der Schmalwand wird permanent abgesenkt, um das Auftreiben von leerstehenden Becken (insbesondere das Regenrückhaltebecken bei Trockenwetter) zu verhindern und dient diese auch zum Schutz des Grundwassers bei eventuellen baulichen Gebrechen, z.B. undichte Becken, Leitungsbruch usw. Die gesamte Kläranlage liegt im Schongebiet der TWVA des Wasserverbandes „Region Steyr“.

Im Bereich zwischen Einfahrtstor und Eindicker besteht das Betriebsgebäude II, in dem die Schlammübernahmestelle, sowie die Schlammentwässerungsanlage untergebracht sind. Im Erdgeschoss ist weiters das Labor und darüber liegend ein Büroraum, Sitzungs- bzw. Schulungsraum situiert.

 


 

D) Beschreibung der örtlichen Lage:

 

Die Zentrale Kläranlage liegt im Bereich des Steinwändweges Nr. 82 und sind hier im wesentlichen die Liegenschaften 1167/2, 1163/2, 1163/3, alle KG Gleink, Stadt Steyr, betroffen. Das gesamte Areal der Kläranlage liegt im Grundwasserschongebiet der Trinkwasserversorgungsanlage des Wasserverbandes „Region Steyr“. Unmittelbar an das Kläranlagengelände - dieses liegt linksufrig - grenzt das öffentliche Gewässer - Enns-Fluss - an und dient dieses als Vorfluter der Kläranlage. In unmittelbarer Nähe der ARA befinden sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, eine Tennisanlage sowie der Reitclub Steyr. In einer Entfernung von mehr als 250 m, und zwar in Richtung Nordwest bis West befinden sich Einfamilienhäuser. Die Wohnhäuser rechts der Enns liegen ungefähr in einer Entfernung von 350 m, und zwar in südöstlicher Richtung. In direkter östlicher Richtung liegt die Verbauung etwa 1,4 km entfernt, ebenfalls rechts der Enns.

 

 

E) Wettersituation:

 

Im Raum Steyr herrscht zum überwiegenden Teil Westwetterlage und ist daher die nächstgelegene Siedlung in östlicher Richtung ca. 1,4 km von der Kläranlage entfernt. Lediglich an wenigen Tagen herrscht eine Ostwetterlage vor und liegt hier die Siedlung am Steinwändweg, wie vor erwähnt, in einer Entfernung von ca. 250 m.

 

 

F) Grundwasserverhältnisse:

 

Über das Einzugsgebiet der TWVA des Wasserverbandes „Region Steyr“ bestehen umfangreiche Detailunterlagen. Im Bereich der Kläranlage fällt der Grundwasserstauer „Schlier“ vom Enns-Fluss in nordwestlicher Richtung in das Landesinnere ab. Das gesamte Areal der Kläranlage ist mit einer Schmalwand umschlossen und wird eine permanente Grundwasserabsenkung durchgeführt.

 

 

G) Hochwassersituation:

 

Das Areal der Kläranlage liegt hochwasserfrei. Der Enns-Fluss liegt hier bereits im Staubereich des Kraftwerkes Staning. Bei Hochwasser wird lediglich der Kläranlagenablauf eingestaut und wird dadurch die Funktionsweise der Kläranlage nicht beeinträchtigt.

 


 

H) Energieversorgung:

 

a) Fremdenergie:

Die Kläranlage wird über einen eigenen Trafo auf dem Kläranlagengelände eingespeist. Dieser Trafo steht im Eigentum der Energie AG Oberösterreich und wird dieser wahlweise vom Umspannwerk Steyr-Nord bzw. von der Versorgungsseite Haidershofen angespeist (Umschaltung erfolgt im Trafo nächst dem Bauernhaus Auer, Steinwändweg Nr. 66). Darüber hinaus wird die Kläranlage mit Erdgas versorgt und besteht auf dem Areal der Kläranlage eine Gasreduzierstation.

Es bestehen entsprechende Verträge mit dem Netzbetreiber Energie AG Oberösterreich und dem Stromlieferanten Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH & Co KG (jeweils bzw. Rechtsnachfolger).

 

b) Eigenenergie:

Faulgas aus dem Faulprozess des Klärschlammes mit einem CH4-Gehalt von etwa 70 % wird mittels Blockheizkraftwerk zu Strom bzw. Wärme verarbeitet.

 

Nebst dem Blockheizkraftwerk wird auf dem Areal der Kläranlage seit Mai 2014 eine Photovoltaikanlage mit 400 kWp betrieben. Der erzeugte Strom wird auf der Anlage direkt verwertet.

 

c) Überschussenergie:

elektrische Überschussenergie wird über eine Synchronisiereinrichtung direkt in das Netz der Energie AG Oberösterreich eingespeist. Diesbezüglich besteht ein Stromlieferübereinkommen mit der Verbund Austrian Power Grid.

 

 

I) Wasserversorgung:

 

a) Fremdversorgung:

Die Kläranlage ist an die Trinkwasserleitung des öffentlichen Wasserleitungsanschlusses der Stadt Steyr angeschlossen. In unmittelbarer Nähe des Hauptbrunnens befindet sich ein Hydrant.

 

b) Eigenversorgung:

Infolge der permanent durchgeführten Grundwasserabsenkung wird eine Nutzwasserbrunnenanlage betrieben. Das entnommene Wasser wird für Reinigungszwecke und gegebenenfalls zu Löschzwecken usw. verwendet.


J)  Gas- und Feuermeldesystem:

 

a) Gasmeldesystem:

In sämtlichen gasgefährdeten Räumen befinden sich Gasspürköpfe.  Anfallende Alarme werden über die zentrale Gaswarnstation in das Prozessleitsystem und die SPS eingebunden. Im Störfall erfolgen entsprechende Alarmierungen mittels SMS. Diesbezüglich wird auf den Alarmplan verwiesen.

Im Zuge der Evaluierung wurde ein Explosionsschutzdokument erstellt.  Die dazugehörenden Ex-Zonen-Pläne sind bei den Gefahrenbereichen ausgehängt. Die Ex-Zonenpläne liegen auch gesammelt bei der Betriebsleitung bzw. Geschäftsführung und der FF Steyr auf.

 

b) Feuermeldesystem:

Im Betriebsgebäude befindet sich ein dem Stand der Technik entsprechendes Feuermeldesystem.  Die Alarmmeldungen werden sowohl akustisch als auch optisch angezeigt. In Zeiten, in denen die Kläranlage nicht besetzt ist, erfolgt die Alarmmeldung über SMS an den Bereitschaftsdienst der Kläranlage bzw. direkt über eine eigene Alarmleitung an die Feuerwehr. Auf den Alarmplan wird auch hier verwiesen.

Die diesbezüglichen Brandschutzpläne sind in sämtlichen Bereichen ausgehängt und liegen diese gesammelt bei der Betriebsleitung, der Geschäftsführung und der FF Steyr auf.

 

 

K) Außenwirksames Gefährdungspotential:

 

a) Einleitung feuergefährlicher und explosiver Stoffe über die Kanalisation

b) Einleitung von wassergefährdenden Stoffen über die Kanalisation in die   Kläranlage und in weiterer Folge in den Vorfluter (dies, wenn anlagetechnisch keine Möglichkeiten mehr zur Hintanhaltung von Einleitungen in den Vorfluter gegeben sind)

c) Einleitung von radioaktiven Stoffen über die Kanalisation

d) Brand im Bereich der Zentralen Kläranlage mit eventueller Explosionsgefahr

e) Austritt von Faul-, Deponie- bzw. Erdgas und damit verbunden Explosionsgefahr

 

zu a) bis e): auf die Festlegungen im Alarmplan wird verwiesen.

 


 

L) Alarmplan:

 

Für die Kläranlage sowie alle übrigen Anlageteile des RHV existiert ein Alarmplan, wobei dieser mit dem Amtsinspektorat des Magistrates der Stadt Steyr, den Bezirksverwaltungsbehörden, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Steyr, dem Roten Kreuz, der Bundespolizeidirektion Steyr, dem Arbeitsinspektorat usw. abgesprochen ist. Der Alarmplan besteht aus den Checklisten, getrennt nach Gefahrenursachen und jeweiligem Zeitpunkt (innerhalb/außerhalb der Normaldienstzeit), den Anlagebeschreibungen in gestraffter Form, den Sicherheitsdatenblättern, Bedienungs- und Wartungsvorschriften und dem Telefonregister.

 

 

M) Sicherheitseinrichtungen:

 

Vor dem Einfahrtstor zur Kläranlage befindet sich die Alarm-, Sicherheits- und Infowand. Im Normalbetrieb wird auf der Infowand für Passanten interessante Informationen auf einem Bildschirm dargestellt. Im Alarmfall wird der jeweils anstehende Alarm (Brand- oder Gasalarm) durch Aufleuchten der entsprechenden Warnlampe visualisiert. In der Alarmwand befindet sich ein Gerätekasten, in dem alle relevanten Sicherheitsgeräte wie Gaswarngerät, explosionsgeschützte Funkgeräte, ex-geschützte Handlampe, Brandschutz- und Ex-Zonenpläne.

Im Falle eines Gasalarmes schaltet der Bildschirm automatisch auf ein Anlagenschaubild um, in dem sämtliche Gasmelder eingezeichnet sind. Derjenige Melder, der angeschlagen hat wird zusätzlich gesondert visualisiert.

Die Brandmeldungen der einzelnen Melder sind über das Feuerwehrbedienfeld im Gerätekasten auszulesen.

Durch die Sicherheitseinrichtungen in der Alarm-, Sicherheits- und Infowand ist es möglich, eine Einsatzbesprechung ohne Betreten des Gefahrenbereiches zu ermöglichen.

 

a) pH-Kontrolle

Im Zulauf zur Kläranlage, und zwar unmittelbar vor dem Rechengebäude befindet sich ein selbstregistrierendes pH-Messgerät deren Ausgangssignale in die SPS bzw. in das Fernwirksystem eingebunden sind. Bei Über- bzw. Unterschreitung der vorgegebenen Grenzwerte wird automatisch Alarm ausgelöst.

 

b) Gaswarngeräte

b1) stationäre Geräte:

diesbezüglich wird auf Punkt J a) verwiesen.

Bei Alarmauslösung wird die Gaszufuhr durch Magnetventile automatisch unterbrochen. Ebenso erfolgt eine Stromlosschaltung nach einer Reaktionszeit von derzeit 5 Minuten.

b2) tragbare Geräte:

Auf der Kläranlage befinden sich im Alarmkasten sowie im Eingangsbereich des Betriebsgebäudes I mobile Gaswarngeräte. Hiebei handelt es sich um Mehrfachmessgeräte (explosive Gase, Schwefelwasserstoff, Sauerstoff und Kohlendioxyd).

 

c) Handscheinwerfer in EX-Ausführung

c1) Handscheinwerfer befinden sich im Vorraum zur Schaltwarte, in der Werkstätte und in den RHV-Fahrzeugen sowie in der Alarm-, Sicherheits- und Infowand.

 

c2) Das Betriebspersonal verfügt über Taschenlampen in Ex-Ausführung.

 

d) Sicherungsleinen, Hosenträgergurte usw.

Sicherungsleinen, Hosenträgergurte mit Nackensicherung, Sicherungsleinen mit Fallstopp usw. befinden sich im Vorraum zur Schaltwarte bzw. in der Werkstätte und in den RHV-Fahrzeugen.

 

 

e) Schutzhelme

Schutzhelme sind in ausreichender Anzahl zu Verfügung.

f) Einstiegshilfen

Im Vorraum zur Schaltwarte sowie in den Kanalräumfahrzeugen befinden sich Einstiegshilfen. (Fluchtretter)

 

g) Maßnahmen gegen Ertrinken

g1) bauliche Maßnahmen:

Entsprechende Sicherungseinrichtungen, wie Geländer usw., sind vorhanden.

g2) sonstige Maßnahmen:

In Gefährdungsbereichen sind Schwimmhilfen, wie Rettungsweste anzulegen bzw. sind die Personen mittels Sicherungsleinen entsprechend zu sichern. Darüber hinaus befindet sich im Vorraum zur Schaltwarte ein Rettungsring.

 

h) Elektroschutzausrüstung

Für die Betätigung des Hauptleistungsschalters bestehen die entsprechenden Sicherheitsanweisungen und befinden sich im Schaltraum ein Schutzhelm mit Visier sowie Schutzhandschuhe.

 

i) Feuerlöschhilfen

Handfeuerlöscher sind in ausreichender Anzahl in den Gefährdungsbereichen an leicht zugänglicher Stelle montiert. Darüber hinaus befindet sich in jedem Fahrzeug ebenfalls ein Handfeuerlöscher.

 

j) Erste-Hilfe-Einrichtungen

Erste-Hilfe-Kästen mit Arm- und Beinschienen, Verbandsmaterial usw. sind in ausreichender Anzahl vorhanden und auch eine Tragbahre ist im Vorraum zur Schaltwarte deponiert.

Im Vorraum zur Schaltwarte ist auch ein Defibrillator untergebracht.

 

 

N) Überwachung des Abwasserzu- und -ablaufes, Vorfluter:

 

a) Eigenüberwachung

Das zur Kläranlage fließende Abwasser wird permanent überwacht. Sowohl im Zulauf als auch im Ablauf der Kläranlage befinden sich mengenproportionale Probennehmer und werden täglich die entsprechenden Analysen im Rahmen der Eigenüberwachung durchgeführt.

 

b) Fremdüberwachung

Die Fremdüberwachung wird im Rahmen der gesetzlichen Auflagen durchgeführt, wobei zusätzlich einmal jährlich ein Tagesgang des Kläranlagenablaufes erstellt wird.

In regelmäßigen, von der Behörde vorgeschriebenen Intervallen, werden die Auswirkungen auf den Vorfluter (Gewässergütebeurteilung) untersucht.

Außerdem erfolgen laufende Kontrollen durch das Amt der OÖ LaReg, Gewässerschutzabteilung.

 

 


 

 

O) Schlammentwässerung:

 

Die Schlammentwässerungsanlage des RHV befindet sich auf dem Areal der zentralen Kläranlage. Der aus den Faultürmen abgezogene und in einem Nacheindicker statisch entwässerte Faulschlamm wird mittels zweier Dekanter auf eine Trockensubstanz von ca. 27 % gebracht. Der entwässerte Klärschlamm wird sodann der Kompostierung bzw. der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die dazu erforderlichen Eignungsbescheinigungen liegen vor.

 

P) Bewilligungen:

 

a) wasserrechtliche Bewilligungen:

 

Genehmigung der Satzungen

Bescheid des LH von OÖ vom 2.3.76,

Wa-302/3-76

Generelles Projekt des RHV

Bescheid des LH von OÖ vom 12.3.76,

Wa-1486/1-76

Detailprojekt ZKA, 1. Ausbaustufe

Bescheid des LH von OÖ vom 27.5.80,

Wa-1464/4-80

ZKA, wr. Kollaudierung

Bescheid des LH von OÖ vom 16.12.88,

Wa-3208/4-80

Schlammentwässerungsanlage

Bescheid des LH von OÖ vom 21.2.85,

Wa-142/1-85

ZKA, Wasserbuchbescheid

Bescheid des LH von OÖ vom 16.2.89,

Wa-990/3-89

SEA, wr. Kollaudierung

Bescheid des LH von OÖ vom 8.6.89,

Wa-3185/4-88

ZKA wr. Kollaudierung und

wr. Bew. Nutzwasserbrunnen

Bescheid des LH von OÖ vom 8.5.90,

Wa-200217/4-90

SEA, Konsensantrag für die Ableitung von Filtrat- und Deponie-sickerwasser

Bescheid des LH von OÖ vom 21.9.92,

UR-300344/7-92

ZKA, Fremdschlammeinbringung

wr. Bewilligung u. Überprüfung

Bescheid des LH von OÖ vom 15.12.92,

Wa-200217/33-92

SEA, Wiederverleihung für gefährliche Wasserinhaltsstoffe

Bis 30.09.2002

Bescheid des LH von OÖ vom 21.7.97,

UR-300344/19-97

ZKA, Anpassung an den Stand der Technik und Adaptierungsmaßnahmen, wr. Bewilligung

Bescheid des LH von OÖ vom 12.8.98,

Wa-200217/96-98

--“-- wr. Überprüfung

Bescheid des LH von OÖ vom 11.6.03,

Wa-200217/141-03

ZKA, Neufestsetzung der Wassermengen, 1. BA

Bescheid des LH von OÖ vom 11.8.03,

Wa-200217/143-03

Nutzwasserversorgung ARA, Ennswasserentnahme wr. Bew.

Bescheid des LH von OÖ vom 10.11.05,

Wa-204409/13-2005

 

RHV Satzungen

letztgültige Änderung

Bescheid des LH von OÖ vom 12.1.06,

Wa-700056/134-2006

Erweiterung der Klärschlammbehandl., Verl. d. Bauvollendungsfrist bis 31.12.10

Bescheid    vom 24.4.06,

Wa-203965/22-2006

Satzungsänderung

Wartung von Ortskanälen

Bescheid des LH von OÖ vom 30.1.07,

Wa-700056/142-2007

Bau BG III und Umbau BG I, Schongebiet

Bescheid des LH von OÖ vom 3.4.07,

Wa-7/07

Nutzwasserversorgung, Ennswasserentnahme, Wr. Koll.

Bescheid des LH von OÖ vom 21.11.07,

Wa-204409/22-2007

WR-Koll. BG III und Umbau BG I

Bescheid des LH von OÖ vom 17.10.98,

Wa-7/07

Festl. e. Einleitmenge bei Einl. v. Orts-kanälen in Verbandsanlage, WR-Erlass

Bescheid des LH von OÖ vom 10.6.10,

Wa-2010-000002-304

Satzungsänderungen

Bescheid des LH von OÖ vom 17.5.11,

Wa-2011-700056/177

2. Ausbaustufe Neufestsetzung des Maßes der Wasserbenutzung

Bescheid des LH von OÖ vom 25.8.11,

Wa-2011-200217/196

Errichtung einer Schlamment-wässerungsanlage, Anpassung an den Stand der Technik

Bescheid des LH von OÖ vom 31.10.13,

Wa-2013-205073/4

 

 

b) Wasserbuch

 

Evidenzblatt

Magistrat Steyr,

Postzahl 402/0170

 

 

c) sonstige Bewilligungen

 

ZKA, naturschutzrechtliche Bewilligung

Bescheid Magistrat Steyr vom 15.7.80,

Agrar-3728/80

OKA Stromversorgung ZKA energierechtliches Bewilligungs- und Prüfungsverfahren

Bescheid OÖ LaReg vom 12.10.85,

En-4113/2-92

gasrechtliche Bewilligung

Bescheid Magistrat Steyr vom 29.5.84,

En-1600/84

Errichtung einer Aufzugsanlage, baubehördliche Bewilligung

Bescheid Magistrat Steyr vom 21.11.85,

Bau 6-1782/76

Errichtung einer Aufzugsanlage;

Benützungsbewilligung

Bescheid Magistrat Steyr vom 23.7.85,

Bau 6-1782/76

Arbeitsstättenbewilligung

Bescheid Magistrat Steyr v. 23.10.98,

GeBA-32/97

Arbeitsstättenbewilligung

Änderungen

Bescheid Magistrat Steyr v. 13.08.99,

GeBA-32/97

Bescheid Magistrat Steyr vom 7.4.2011,

GeBA-32/1997

Giftbezugslizenz

Bestätigung des Amtes der OÖ LaReg,

Wasserrechtsabteilung

vom 12.8.2015, gültig bis 11.10.2020

Elektrizitätsrechtl. Bew. für BHKW-Neu

Bescheid OÖ LaReg vom 26.5.03,

EnRo-103354/26-03

Deponie-/Klärgas-Öko-Stromanlage

Bescheid OÖ LaReg vom 6.6.03,

EnRo-104320/3-03

Abänderung der Arbeitsstättenbew., Aufhebung der Aufträge 4 u. 5 d. Bescheids von 13.8.1999

Bescheid OÖ LaReg vom 7.4.11,

GeBA-32/1997

Errichtung Gebäude für Schlammentwässerungsanlage inkl. Flugdach

Bescheid Magistrat Steyr vom 2.8.13,

Bau H-113/2013

RHV Steyr u. U., Ansuchen um Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage; Stadtgemeinde Steyr; elektrizitätsrechtliches Errichtungs- und Betriebsbewilligungsverfahren

Bescheid OÖ LaReg vom 25.4.14,

AUWR-2014-39125/9#

EnRo-124335-2014

 


 

Q) Information der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

a)    Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr sowie bei Zulauf explosiver Stoffe im Abwasser wird die allenfalls betroffene Öffentlichkeit durch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr bzw. die Exekutive entsprechend verständigt. Dies geschieht mittels Einsatzfahrzeugen, die die betroffenen Gebiete befahren und über Lautsprecherdurchsagen die Bevölkerung über die möglichen Gefahren und die zu setzenden Verhaltensmaßnahmen informieren. Im Katastrophenfall ist die Bevölkerung auch aufgerufen, die Radiogeräte anzustellen, zumal über die Regionalprogramme des Rundfunks entsprechende Durchsagen durchgegeben werden.

 

Die wichtigsten Verhaltensmaßnahmen sind:

 

Im Brandfall: Türen und Fenster verschlossen halten.

Bei Explosionsgefahr: Fenster und Türen öffnen und Bereiche in den Wohnungen bzw. Häusern aufsuchen, die einen Schutz vor eventueller Splitterwirkung bieten.

 

b)    Ein Kurzauszug der Störfallinformation sowie die wesentlichsten Zu- und Ablaufwerte der Kläranlage sind im Schaukasten auf dem Areal der ARA (entlang des Wanderweges unmittelbar neben dem Ennsfluß) ausgehängt.

 

c) Information im Wege des Amtsblattes der Stadt Steyr alle 5 Jahre.

 

d) Laufend  Abhaltung von Führungen.

 

e) Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, nach telefonischer Vereinbarung, detaillierte Auskünfte über die Störfallinformation bzw. die Betriebsdaten der Kläranlage zu erhalten. Diesbezüglich ist das Einvernehmen mit der technischen Geschäftsführung des RHV herzustellen.

 

f)  Laufende Mitteilung der Betriebswerte an die Wasserrechtsbehörde (Landeshauptmann von OÖ) – monatlich.

 

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